Prinzipiell: Die Mindestdauer des GSD-Praktikums richtet sich nach dem Curriculum deiner FH. Das heißt: Die zeitliche Vorgabe deiner FH , wie lange ein Pflichtpraktikum zu dauern hat, ist auch die zeitliche Vorgabe von Seiten des GSD-Programmes.
Als Mindestdauer für Vollzeitstudierende gilt: mindestens 15 Wochen (sofern nicht im jeweiligen FH-Studienplan länger vorgesehen).
Als Mindestdauer für berufsbegleitend Studierende gilt: mindestens 10 Wochen (sofern nicht im jeweiligen FH-Studienplan länger vorgesehen).
WICHTIG: Etwaige Sprachkurse gelten nicht als Praktikumszeit.